Seefracht Container

Containerabwicklung und Beladung eines Containers

Wem gehören die Container ? 

Eigentümer der Container sind häufig die Reedereien, aber auch große Speditionsbetriebe oder Zusammenschlüsse von Großverladern. 

Als Dritte Gruppe gibt es Container-Leasing Gesellschaften, die entweder eigene Container vermieten oder von Reedereien und Spediteuren Container anmieten, um sie nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. 

Wird ein Container benötigt, so wird in einem Container-Depot (Container-Yard CY) geprüft, ob der gewünschte Containertyp zur Verfügung steht. 

Container-Yard (CY) und Container-Freight-Station (CFS)

Wenn ein Verlader eine komplette Containerladung hat, so wird der Container üblicherweise zum Verladeort gebracht. Füllt aber die zu versendende Partie den Container nicht, so wird die Sendung auf konventionellem Weg zu einer Container-Freight-Station (CFS) gebracht, an der der Spediteur oder sein Beauftragter die Partie vom Versender in Empfang nimmt. Dort wird die Partie mit anderen Sendungen, die für denselben Empfangshafen bestimmt sind, in einem Container zusammen gestaut. 

Vor-Nachlauf Transporte

Man unterscheidet beim Vor- und Nachlauf des Containers jeweils zwei Transportabschnitte: Wenn beim Vorlauf der leere Container vom Container-Depot zur Beladestelle gebracht wird, so spricht man vom Leerlauf. Den Transport des beladenen Containers vom Beladeort zum Verschiffungshafen bezeichnet man als Lastlauf. 

FCL / LCL 

Führt nun der Versender die Beladung des Containers in seinem Betrieb selbst durch bzw. nimmt der Empfänger die Entladung des Containers ebenfalls selbst in seinem Betrieb vor, so spricht man von Full Container Load – FCL. Hier erfolgt die Containerisierung also entweder für die gesamte Strecke vom Haus des Versenders bis zum Haus des Empfängers oder aber wenigstens für einen Teil der Landstrecke. 

Bringt der Versender seine konventionell verpackten Güter zum Verschiffungshafen oder zu einer Container-Freight-Station, werden sie dort vom Spediteur in den Container gestaut und im Empfangshafen bzw. einer Container-Freight-Station vom Spediteur aus dem Container entladen, so spricht man von - Less than Container Load - LCL. Hierfür werden LCL-Charges berechnet. 

Man unterscheidet demnach

  • Haus-Haus Verkehr: FCL/FCI oder auch CY/XY
  • Haus-Pier Verkehr: FCL/LCI oder auch CY/CFS
  • Pier-Haus Verkehr: LCL/FCL oder auch CFS/CY
  • Pier-Pier Verkehr: LCL/LCL oder auch CFS/CFS

Containerumschlag im Seehafen 

Der beladene Container kommt im Seehafen am Container-Terminal an. Am so genannten Gate wird der Container einer äußerlichen Prüfung unterzogen und auf eventuelle Beschädigungen überprüft. Außerdem wird die Identität (Prefix + Containernummer) mit den Angaben in den Papieren verglichen. 

Vancarrier, Containerbrücken, Gabelstaplern und Kranen. Die meisten dieser Umschlag- und Transportgeräte erfassen den Container an seinem oberen vier Ecken – an den Kupplungen – mithilfe eines Drehmechanismus (twistlock). Hat das Containerschiff festgemacht und sind die Importcontainer gelöscht, so werden die vorher nach Plan vorgestauten Exportcontainer aufgenommen und an Bord nach Stauplan abgestellt und verkuppelt. Für dieses Aufnehmen und Absetzen – Lift on / Lift off – wird die „terminal handling charge“ THC als Umschlagsentgelt berechnet. 

Container

Bei einem Container handelt es sich um einen ISO-genormten Behälter der speziell für den Transport von Gütern mit mehreren Verkehrsmitteln ohne Umladung konstruiert ist. Die Container sind aus Stahl, Aluminium oder glasfaserverstärktem Kunststoff und haben in der Regel eine Boden- und Wandbelastbarkeit von 2,5 to pro m². 

Im transkontinentalen Seeverkehr werden 20` und 40` und zunehmend 45` Container eingesetzt. Letztere haben eine Höhe von 2,896 m und können in Europa nur mit Spezialchassis auf der Straße gefahren werden. 

Beladung eines Containers

Die Gefahren während einer Seereise stellen erhöhte Anforderung an ein sachgerechtes Beladen (stuffing) des Containers. Im Einzelnen ist beim Stauen u.a. Folgendes zu beachten: 

1. Ladung gleichmäßig auf dem Containerboden und im Container verteilen

2. schweres Gut nach unten, leichtes Gut darüber

3. der Schwerpunkt soll so tief wie möglich liegen

4. Leerräume zwischen der Ladung und zwischen Ladung und Containerwänden ausfüllen

5. flüssiges Gut in die unterste Lage, möglichst auf Stauholz gepackt

6. Ladungssicherung, z.B. durch Bandeisen, Schnellspanngurte, Kantholz, nicht vergessen

7. feuchtigkeitsempflindliche Güter gegen Kondenswasser / Schiffsschweiß schützen (keine Plastikfolie!)

8. Lastgrenzen nicht überschreiten

9. bei Gefahrgut Kennzeichnung des Containers gemäß IMDG-Code ( Zusammenladeverbote beachten ! )

Weitere praktische Hinweise zur Ladungssicherung und Verwendung von Stauhilfsmitteln finden sich u.a. unter www.tis-gdv.de